Weitere Entscheidung unten: BGH, 12.03.2015

Rechtsprechung
   BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14   

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https://dejure.org/2015,12811
BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 (https://dejure.org/2015,12811)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB
    Betrug beim Weiterverkauf von Immobilien: Täuschung durch Nichtoffenlegung von hohen Provisionsanteilen im Kaufpreis

  • IWW

    § 244 Abs. 2 StPO

  • Deutsches Notarinstitut

    StGB § 263; BGB § 138
    Kein Betrug durch Verschweigen des wahren Kaufobjektwertes oder von Provisionen, die im Kaufpreis enthalten sind

  • Wolters Kluwer

    Maßgeblichkeit des Nachweises einer Täuschung im Rahmen einer Urkundenfälschung

  • rewis.io

    Betrug beim Weiterverkauf von Immobilien: Täuschung durch Nichtoffenlegung von hohen Provisionsanteilen im Kaufpreis

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 263
    Maßgeblichkeit des Nachweises einer Täuschung im Rahmen einer Urkundenfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verkäufer muss den "wahren" Wert der Immobilie nicht ungefragt offenlegen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überteuerter Immobilienverkauf - und der Betrugsvorwurf

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Strafrecht im Juni 2015

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verkäufer muss Wert des Kaufobjektes grundsätzlich nicht offenlegen

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Täuschung über den Preis ist auch ein Betrug gemäß § 263 StGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nicht jede Täuschung über den Preis ist auch ein Betrug gemäß § 263 StGB

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verkauf von überteuerten Eigentumswohnungen rechtfertigt nicht zwingend Strafbarkeit wegen Betrugs - Keine Pflicht des Verkäufers zur Offenlegung des Kaufobjektwerts

Besprechungen u.ä. (2)

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Verkauf überteuerter Sachen stellt bis zur Wuchergrenze keinen Betrug dar

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Täuschung bei Forderung "überhöhter" Preise

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2015, 2826
  • NStZ 2015, 461
  • NStZ 2016, 716
  • NStZ-RR 2015, 245
  • NZM 2015, 506
  • StV 2016, 28
  • WM 2015, 2295
  • wistra 2015, 309
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.03.2003 - V ZR 308/02

    Aufklärungspflicht des Verkäufers über Provisionsverpflichtung gegenüber dem

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Für den Verkäufer besteht bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und des Wuchers grundsätzlich auch keine Pflicht zur Offenlegung des Werts des Kaufobjektes, selbst wenn dieser erheblich unter dem geforderten Preis liegt (BGH, Urteil vom 14. März 2003 - V ZR 308/02, NJW 2003, 1811, 1812 mwN).

    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).
  • BGH, 07.03.2006 - 1 StR 379/05

    Betrug (Vermögensschaden bei der Zeichnung und Bedienung von Fondsanlagen;

    Auszug aus BGH, 20.05.2015 - 5 StR 547/14
    Denn auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen erhöhten diese nicht die Kaufpreise der Wohnungen und hatten somit keine Auswirkungen auf die Rentabilität der Immobilien (vgl. zu den möglichen Auswirkungen überhöhter Innenprovisionen auf die Werthaltigkeit von Vermögensanlagen BGH, Urteile vom 7. März 2006 - 1 StR 379/05, BGHSt 51, 10; vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110, 118, 121, und vom 14. März 2003 - V ZR 308/02 aaO).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Im Regelfall muss der Verkäufer den Käufer auch nicht auf ein für diesen ungünstiges Geschäft hinweisen, sondern darf davon ausgehen, dass sich sein künftiger Vertragspartner im eigenen Interesse selbst über Art und Umfang seiner Vertragspflichten Klarheit verschafft hat (BGH, Urteil vom 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 14. April 2011 - 1 StR 458/10 Rn. 16; vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11 und vom 16. Juni 1989 - 2 StR 252/89 Rn. 13 f., BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 6; OLG Stuttgart, Beschluss vom 24. Mai 1985 - 1 Ss (25) 292/85, NStZ 1985, 503; Lackner/Werle, NStZ 1985, 503, 504; vgl. aber auch zur Annahme eines Betrugs, wenn eine individuelle Kaufpreisvereinbarung fehlt und der Verkäufer (schlüssig) erklärt, der Preis entspreche einem tax- oder listenmäßig festgelegten Betrag: BGH, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 2 StR 91/09 Rn. 11; Urteile vom 10. Dezember 2014 - 5 StR 405/13, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 38 Rn. 11 ff. und 5 StR 136/14 Rn. 28; RG, Urteil vom 22. Januar 1909 - IV R 989/08, RGSt 42, 147, 149 ff.).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 53 Ss 119/19

    Begriff des Wuchers i.S. von § 291 Abs. 1 StGB

    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
  • OLG Brandenburg, 07.11.2019 - 2 Ss 44/19
    Da die Forderung einer bestimmten Vergütung allein noch nicht die konkludente Erklärung beinhaltet, dass die erbrachte Leistung den geforderten Preis wert und die geforderte Gegenleistung insoweit angemessen oder üblich ist, kommt ein Preisgestaltungsbetrug allerdings nur dann in Betracht, wenn der Auftraggeber aufgrund besonderer Umstände darauf vertrauen durfte, dass der Erbringer der Leistung nur den markt- bzw. handelsüblichen Preis verlangt (vgl. BGH, Beschl. v. 14. April 2011 - 1 StR 458/10, BeckRS 2011, 16674, Rn. 16; Urt. v. 20. Mai 2015 - 5 StR 547/14, NStZ 2015, 461; OLG Stuttgart NStZ 1985, 503).
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Rechtsprechung
   BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,7538
BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
BGH, Entscheidung vom 12.03.2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
BGH, Entscheidung vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14 (https://dejure.org/2015,7538)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 111i Abs. 2 StPO; § 73a StGB
    Auffangrechtserwerb (Bundesland als Begünstigter/Verletzter; Eröffnung des Insolvenzverfahrens; Härtefallklausel bei Vermögenslosen); Anordnung des Verfalls von Wertersatz

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 73 Abs 1 S 2 StGB, § 73a StGB, § 111i Abs 2 StPO, § 266 StGB
    Verfall von Wertersatz bei Untreue: Fiskus als Verletzter; Urteilsfeststellung zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen des Verletzten im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Angeklagten

  • IWW

    § 111i Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 73a StGB, § 823 Abs. 2 BGB, § 266 StGB, § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB, § 73c StGB, § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei einer Verurteilung wegen Untreue

  • rewis.io

    Verfall von Wertersatz bei Untreue: Fiskus als Verletzter; Urteilsfeststellung zum Absehen von einer Verfallsanordnung wegen Ansprüchen des Verletzten im Falle der Insolvenzverfahrenseröffnung über das Vermögen des Angeklagten

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 S. 2; StPO § 111i Abs. 2
    Anordnung des Verfalls von Wertersatz bei einer Verurteilung wegen Untreue

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der veruntreuende Justizangestellte - Verfall von Wertersatz und der Schadensersatzanspruch des Landes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 171
  • StV 2015, 420 (Ls.)
  • wistra 2015, 309
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.09.2013 - 1 StR 162/13

    Nötigung durch anwaltliches Mahnschreiben im "Masseninkasso" (Drohung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Sollte das neue Tatgericht abermals eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO treffen (zur Fassung des Urteilstenors vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 51 f.; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NStZ 2014, 149, 154), wird es gegebenenfalls die Vorschrift des § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO zu beachten haben.
  • BGH, 04.12.2014 - 4 StR 60/14

    Verfall (entgegenstehende Ansprüche Dritter: Voraussetzungen einer Feststellung

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Der Umstand, dass über das Vermögen des Angeklagten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, NJW 2015, 713, 715).
  • BGH, 28.10.2010 - 4 StR 215/10

    Tenorierung beim Auffangrechtserwerb (unmittelbar erworbener Vermögensgegenstand;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Sollte das neue Tatgericht abermals eine Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO treffen (zur Fassung des Urteilstenors vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 - 4 StR 215/10, BGHSt 56, 39, 51 f.; BGH, Beschluss vom 5. September 2013 - 1 StR 162/13, NStZ 2014, 149, 154), wird es gegebenenfalls die Vorschrift des § 111i Abs. 2 Satz 4 StPO zu beachten haben.
  • BGH, 13.02.2014 - 1 StR 336/13

    Ausschluss des Verfalls wegen einer unbilligen Härte (Voraussetzungen: Verhältnis

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    b) Das Landgericht hat indes nicht geprüft, ob die Vorschrift des § 73c Abs. 1 Satz 2 StGB der Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO entgegensteht, obwohl für eine solche Prüfung bei dem vermögenslosen Angeklagten Anlass bestand (zur Prüfungsreihenfolge im Rahmen des § 73c StGB vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - 1 StR 336/13).
  • BGH, 28.11.2000 - 5 StR 371/00

    Verfall; Steuerhinterziehungen; Bestehende Steuerforderungen; Aus einer Tat

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Auch der Fiskus kann Verletzter im Sinne des § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB sein (BGH, Beschluss vom 28. November 2000 - 5 StR 371/00, NStZ 2001, 155, 156).
  • BGH, 11.05.2006 - 3 StR 41/06

    Verfall von Wertersatz; Ersatzansprüche der Geschädigten (Verzicht; Verwirkung;

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    Denn eine im Urteil getroffene Anordnung von Wertersatzverfall ließe zunächst die Möglichkeit des Verletzten unberührt, seine aus der Tat erwachsenen Ansprüche außerhalb des Strafverfahrens - hier zum Beispiel durch Vollstreckung des notariellen Schuldanerkenntnisses - durchzusetzen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 621, 622).
  • BGH, 10.11.2009 - 4 StR 443/09

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Verfalls (Ansprüche des Verletzten: Erstreckung

    Auszug aus BGH, 12.03.2015 - 2 StR 322/14
    § 73 Abs. 1 Satz 2 StGB verfolgt den Zweck, den Angeklagten vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen und ihm die Mittel zu belassen, die er zur Erfüllung der Ansprüche des Verletzten benötigt (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693 f.).
  • BGH, 27.07.2017 - 1 StR 412/16

    Datenveränderung (Verändern von Daten: Voraussetzungen, hier: Hinzufügen von

    Regelungsziel dieser Vorschrift ist es, den Angeklagten vor einer doppelten Inanspruchnahme zu schützen und ihm die Mittel zu belassen, die er zur Erfüllung der Ansprüche des Verletzten benötigt (vgl. hierzu nur BGH, Urteil vom 11. Mai 2006 - 3 StR 41/06, NStZ 2006, 680; Beschlüsse vom 10. November 2009 - 4 StR 443/09, NStZ 2010, 693 f. und vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

    Sie steht also der Anordnung des Verfalls entgegen, wenn zumindest eine abstrakte Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme besteht (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).

  • BGH, 14.11.2018 - 3 StR 447/18

    Begründung einer Einziehungsanordnung gegen einen als Organ handelnden Täter;

    Die Einziehung ist mithin ungeachtet der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Betroffenen anzuordnen (vgl. zum Verfall von Wertersatz nach alter Rechtslage: BGH, Urteile vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 119/05, BGHSt 50, 299, 312; vom 30. Mai 2008 - 1 StR 166/07, BGHSt 52, 227, 253; SK-StPO/Rogall, 5. Aufl., Vor §§ 111b - 111p Rn. 44; MüKoStPO/Bittmann, Vor §§ 111b - 111p Rn. 8; zum aufschiebend bedingt entstandenen Zahlungsanspruch des Staates im Wege des Auffangrechtserwerbs bei der Rückgewinnungshilfe nach § 111i Abs. 2, Abs. 5 Satz 1 StPO aF: BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75, 81 ff.; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, wistra 2015, 309).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 72/17

    Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport (bestimmungsgemäßer

    Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind jedoch nur zu erörtern, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278, 279; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

    Soweit das Landgericht hinsichtlich des Angeklagten M. den Verfall von Wertersatz in Höhe von 36.857,10 EUR angeordnet hat, ist eine ausdrückliche Erörterung des § 73c Abs. 1 StGB zwar unterblieben (vgl. zur Erörterungsbedürftigkeit, insbesondere bei weitgehender Entreicherung und vermögenslosem Angeklagten, BGH, Beschlüsse vom 29. September 2015 - 1 StR 187/15, NStZ 2016, 278, 279; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

  • BGH, 17.03.2016 - 1 StR 628/15

    Verfall (Begriff des Erlangen aus der Tat: faktische Verfügungsgewalt, Erlangen

    (2) Der Senat kann ausschließen, dass das Tatgericht ohne den Wertungsfehler im Rahmen der Entscheidung gemäß § 111i Abs. 2 StPO den Wert des vom Angeklagten Erlangten unter Anwendung von § 73c StGB (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.) geringer als 15.800 Euro bestimmt hätte.
  • BGH, 29.09.2015 - 1 StR 187/15

    Auffangrechtserwerb (Berücksichtigung der Härtefallklausel); Absehen von der

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Regelung des § 73c Abs. 1 StGB auch im Rahmen der nach § 111i Abs. 2 StPO zu treffenden Entscheidung zu beachten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 2015 - 4 StR 173/15; vom 18. März 2015 - 3 StR 644/14, wistra 2015, 270; vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f. und vom 6. November 2014 - 4 StR 290/14, NStZ-RR 2015, 44).

    Die Voraussetzungen des § 73c Abs. 1 StGB sind zu erörtern, wenn naheliegende Anhaltspunkte für deren Vorliegen gegeben sind (BGH, Beschlüsse vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171 f.; vom 17. Juli 2013 - 4 StR 208/13, wistra 2013, 386 und vom 11. April 2013 - 4 StR 39/13, StV 2013, 610).

  • OLG Schleswig, 06.10.2016 - 1 Ws 81/16

    Vermögensabschöpfung: Eröffnung des Insolvenzverfahrens; dinglicher Arrest

    Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens hindert weder eine Verfallsanordnung (BGH, Urteil vom 30.5. 2008 - 1 StR 166/07, GRUR 2008, 818, 828; BGH, Urteil vom 2.12.2005 - 5 StR 119/05, NJW 2006, 925, 930; OLG Schleswig, Urteil vom 22.01.2001 - 2 Ss 342/00, wistra 2001, 312, 313) noch eine Feststellung gemäß § 111i Abs. 2 StPO (BGH, Beschluss vom 12.3.2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171, 172; BGH, Urteil vom 4.12.2014 - 4 StR 60/14, NJW 2015, 713, 715).

    Die Regelungen der Vermögensabschöpfung bilden den vom Gesetzgeber gefundenen Kompromiss aus den Zielen des Ausschlusses von Vermögensrückfall an den Täter, der Rückgewinnungshilfe und der Vermeidung von Doppelbelastungen für den Täter (BGH, Beschluss vom 12.03.2015 -2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171, 171) ab.

  • BGH, 07.03.2017 - 1 StR 1/17

    Aufrechterhaltung der Beschlagnahme für einen befristeten Zeitraum (Eröffnung des

    Der Umstand, dass über das Vermögen der Nebenbeteiligten das Insolvenzverfahren eröffnet ist, steht einer Feststellung nach § 111i Abs. 2 StPO nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2014 - 4 StR 60/14, BGHSt 60, 75; Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14, NStZ-RR 2015, 171).
  • KG, 12.06.2017 - 5 Ws 64/17

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Gerichtliche Zuständigkeit für

    Diese verfolgen einen doppelten Zweck: Zum einen soll gewährleistet sein, dass Individualansprüche Vorrang vor einer Abschöpfung des unrechtmäßig Erlangten zugunsten des Staates haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 254/09 -, juris Rn. 7; Joecks in MK-StGB, 3. Auflage, § 73 Rn. 49); zum anderen soll eine doppelte Inanspruchnahme des Täters verhindert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 12. März 2015 - 2 StR 322/14 -, juris Rn. 5; Schmidt in LK-StGB, 12. Auflage 2007, § 73 Rn. 34; Schilling in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, § 73 StGB Rn. 60).
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